01Was verlangt NIS2 bei der Bewertung von Lieferanten?
Nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG gehört die Sicherheit der Lieferkette zu den Pflichtmaßnahmen, einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern. Die Geschäftsleitung muss diese Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 BSIG). Die Übersicht unterstützt die Einordnung und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
02Was gilt unter DORA für IKT-Drittdienstleister?
DORA gilt seit dem 17. Januar 2025. Finanzunternehmen müssen das Risiko aus IKT-Drittdienstleistern steuern, ein Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen führen und Dienstleister vor und während der Vertragsbeziehung bewerten (Art. 28 ff. DORA).
03Ersetzt CQTI Fragebögen und Audits bei Lieferanten?
Nein, es ergänzt sie. Fragebögen und Zertifikate zeigen Prozesse und Zusagen. CQTI zeigt die tatsächliche Lage von außen und meldet Veränderungen zwischen zwei Audits. Für kritische Lieferanten empfehlen wir beides.
04Müssen unsere Lieferanten mitwirken?
Nein. Lieferanten ohne eigenes Mandat bewerten wir ausschließlich passiv, über öffentlich beobachtbare Quellen und Daten Dritter. Es wird nichts installiert und nichts aktiv getestet.
05Mit welchen Lieferanten sollten wir beginnen?
Mit denen, die Zugang zu Ihren Systemen oder Daten haben, und denen, ohne die Ihr Betrieb stillsteht. Von dort lässt sich der Umfang bis zur gesamten Lieferkette erweitern.
06Wie dokumentieren wir die Bewertung für Prüfer und Aufsicht?
Jede Bewertung ist mit Zeitpunkt, Quelle und Begründung gespeichert. Sie erhalten Berichte, die Lage, Maßnahmen und offene Risiken je Lieferant zeigen.