01Was leistet NEXGAP im Ransomware-Fall?
Wir liefern Intelligence zur Außenlage: Tätergruppe, Leak-Seite, Untergrund und weitere Exposition. Crisis Intelligence ergänzt Forensik und Wiederherstellung durch Ihren Incident-Response-Dienstleister und die Arbeit Ihrer Rechtsberatung.
02Welche Meldefristen gelten bei einem Ransomware-Angriff?
Für Einrichtungen unter NIS2 gilt: Frühwarnung an das BSI binnen 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung binnen eines Monats (§ 32 BSIG). Sind personenbezogene Daten betroffen, ist die Datenschutzaufsicht in der Regel binnen 72 Stunden zu informieren (Art. 33 DSGVO). Die Übersicht unterstützt die Einordnung und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
03Sollten wir Lösegeld zahlen?
Diese Entscheidung trifft der Krisenstab mit Rechtsberatung und Behörden. Wir liefern dafür Fakten, etwa wie sich die Tätergruppe in früheren Fällen verhalten hat. Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch, dass Daten unveröffentlicht bleiben.
04Wann sollten wir NEXGAP einbinden?
Am besten vor dem Ernstfall. Dann sind Ansprechpartner, Umfang und Abläufe geklärt, und unsere Analysten kennen Ihr Unternehmen bereits. Im laufenden Vorfall erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
05Was passiert mit veröffentlichten Daten?
Wir beobachten, ob Daten auf der Leak-Seite, in Foren oder über weitere Kanäle verbreitet werden, und dokumentieren das mit Zeitstempel. Das unterstützt Ihre Meldungen und die Information Betroffener.
06Hilft Crisis Intelligence auch nach dem Vorfall?
Ja. Nach dem Wiederanlauf überwachen wir mit CQTI, ob Zugangsdaten erneut angeboten werden oder Partner und Kunden ins Visier geraten, und unterstützen die Aufarbeitung für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.