01Was gehört in ein Cyber-Lagebild für den Vorstand?
Die aktuelle Bedrohungslage mit Bezug zum Unternehmen, die von außen sichtbare Exposition, Veränderungen seit dem letzten Bericht, relevante Szenarien und der Entscheidungsbedarf. Technische Details gehören in den Anhang.
02Was verlangt NIS2 von der Geschäftsleitung?
Nach § 38 BSIG müssen Geschäftsleitungen die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Sie müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Risiken erkennen und bewerten zu können. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haften sie gegenüber der Einrichtung. Die Übersicht unterstützt die Einordnung und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
03Wie überwacht der Aufsichtsrat das Cyberrisiko?
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung (§ 111 AktG), dazu gehört auch der Umgang mit Cyberrisiken. Ein regelmäßiges Lagebild gibt ihm neben den Berichten des Vorstands eine Sicht von außen auf die Bedrohungslage. Die Übersicht unterstützt die Einordnung und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
04Wie oft sollte der Vorstand ein Cyber-Lagebild erhalten?
Regelmäßig, etwa quartalsweise oder zu jeder Sitzung des Gremiums, und zusätzlich bei Anlass, etwa bei Angriffen auf die Branche oder einer geopolitischen Zuspitzung. Den Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab.
05Wie unterscheidet sich das Lagebild vom Bericht des CISO?
Der CISO berichtet über den Zustand der eigenen Sicherheit. Das Lagebild zeigt die Bedrohung von außen: Akteure, Kampagnen, gehandelte Zugänge und die Lage der Lieferkette. Zusammen ergeben beide ein vollständiges Board Reporting zu Cyber.
06Lässt sich das Lagebild mit einer Bewertung in Euro verbinden?
Ja. Mit dem Cyber Risk Assessment übersetzen wir die Szenarien aus dem Lagebild in Schadenszenarien in Euro, als Grundlage für Budget, Versicherung und Risikobericht.