01Was gehört zu ESG Cybersecurity?
Cybersecurity gilt meist als Governance-Thema: Aufsicht durch Vorstand und Aufsichtsrat, Kompetenz im Gremium, Prozesse im Risikomanagement und der Umgang mit Vorfällen. Datenschutz berührt zusätzlich das S. Bewertet wird bisher vor allem anhand der Offenlegung.
02Wie fließt Cyber in einen Governance Score ein?
Als eigener Baustein neben Offenlegung und Board-Struktur. CTFI liefert dafür die beobachtbare Lage je Emittent mit Zeitstempel. Wie Sie diese gewichten, legen Sie in Ihrer Methodik fest.
03Was müssen US-Emittenten zu Cybersecurity offenlegen?
Nach Regulation S-K Item 106 beschreiben sie im 10-K jährlich ihre Prozesse für das Management wesentlicher Cyberrisiken, die Aufsicht durch das Board und die Rolle des Managements. Wesentliche Vorfälle sind zusätzlich per Form 8-K Item 1.05 zu melden. Die Übersicht unterstützt die Einordnung und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
04Wie nutzen wir CTFI im Stewardship Engagement?
Vor Gesprächen mit Investor Relations, Vorstand oder Aufsichtsrat erhalten Sie die Lage des Emittenten und konkrete Fragen. Nach dem Gespräch zeigt die Historie, ob sich die Lage verändert hat.
05Welche Emittenten deckt CTFI ab?
Emittenten an NASDAQ, NYSE, London Stock Exchange und im DAX 40. Weitere Märkte und eigene Universen stimmen wir mit Ihnen ab.
06Lässt sich ESG Cybersecurity auch bei nicht börsennotierten Beteiligungen bewerten?
Ja. Nicht börsennotierte Unternehmen bewerten wir mit CQTI von außen, nach derselben Logik. So lässt sich Cyber auch in Private-Markets-Portfolios einheitlich bewerten. NEXGAP gibt keine Anlageempfehlungen.