01Wie bewertet man Lieferanten auf Cybersecurity?
Mit zwei Perspektiven: der Selbstauskunft des Lieferanten über Fragebogen, Zertifikate und Verträge und der Außensicht auf seine tatsächliche Lage. Die Außensicht zeigt geleakte Zugänge, verwundbare Systeme und Vorfälle. Die Prüftiefe sollte sich nach dem Zugang richten, den der Lieferant erhält.
02Wann im Onboarding sollte der Cyber-Check stattfinden?
Vor der Vertragsunterschrift und vor der Einrichtung von Zugängen. Dann lassen sich Befunde als Auflagen vereinbaren. Sinnvoll ist eine erneute Prüfung bei Vertragsverlängerung und wenn sich Umfang oder Zugang ändern.
03Müssen Lieferanten beim Cyber-Check mitwirken?
Nein. Wir bewerten passiv über öffentlich beobachtbare Quellen und Daten Dritter. Es wird nichts installiert und nichts aktiv getestet. Das funktioniert auch bei kleinen Lieferanten, die keinen Fragebogen beantworten können.
04Was verlangen NIS2 und DORA bei der Auswahl von Lieferanten?
Die Sicherheit der Lieferkette gehört nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG zu den Pflichtmaßnahmen, einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern. Finanzunternehmen müssen IKT-Drittdienstleister nach Art. 28 DORA bereits vor Vertragsschluss bewerten. Die Übersicht unterstützt die Einordnung und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
05Ersetzt der Cyber-Check den Fragebogen in der Lieferantenbewertung?
Nein, er ergänzt ihn. Der Fragebogen zeigt Prozesse und Zusagen, der Cyber-Check die Lage von außen. Widersprüche zwischen beiden sind oft der wichtigste Befund.
06Was passiert nach der Freigabe?
Freigegebene Lieferanten lassen sich mit CQTI laufend überwachen. Ändert sich die Lage, etwa durch geleakte Zugänge oder einen Eintrag auf einer Leak-Seite, erhalten Sie binnen 60 Minuten einen Alert per E-Mail und Webhook.